Erstellen von Gutachten:
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Beweissicherungsverfahren
- Gerichtsgutachten
Wir erstellen bedarfsgerechte Gutachten, die Abrechnung erfolgt nach Stundenaufwand.
Mündliche Bewertung der Situation
Die einfachste Version einer Begutachtung im Gebäude sieht folgendermaßen aus, es wird ein Ortstermin vereinbart, die Problematik wird eingeschätzt und es werden bei Bedarf orientierende Messungen durchgeführt. Im Rahmen einer mündlichen Beratung wird das Problem besprochen und oft auch abschließend geklärt.
Einfacher schriftlicher Bericht
Werden die bei einem Ortstermin ermittelten Erkenntnisse in schriftlicher Form benötigt weil z.B. von Ihnen als Mieter eine Mängelanzeige an den Vermieter weitergegeben werden muss, kann ein kurzer schriftlicher Bericht zur Darstellung des Status Quo gefertigt werden. Je nach Fragestellung und Zielsetzung ist hier ein Aufwand von ca. 1-3 Stunden für die Erstellung des Kurzgutachtens realistisch. Diese schriftliche Expertise gilt bereits als Privatgutachten.
Das Privatgutachten
Jede schriftliche Ausarbeitung eines Gutachters zu einem Schadensfall ist ein Gutachten. Außerhalb einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird dies Privatgutachten genannt. Kommt es dann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird das Privatgutachten als Parteigutachten in dem Gerichtsverfahren verwertet.
Schiedsgutachten
Können die Verantwortlichkeiten für eine Schadensursache zwischen zwei Parteien nur schwer und nicht ganz eindeutig ermittelt werden. Können sich die Parteien (z.B. Mieter und Vermieter oder Bauherr und Handwerker) per Vertrag auf einen gemeinsamen Schiedsgutachter einigen. Das Ergebnis des außergerichtlichen Gutachtens z.B. über die Kostenaufteilung einer Sanierung ist dann für beide Parteien bindend.
Gerichtsgutachten
Der Gutachter wird vom Gericht beauftragt eine unabhängige, unparteiische Begutachtung vorzunehmen, hierbei werden auch alle vorgerichtlichen Privatgutachten mit einbezogen. Der Richter kann der gutachterlichen Einschätzung des Gerichtsgutachters folgen, muss es aber nicht.
Selbstständiges Beweissicherungsverfahren
Bei diesen Gutachten geht es um die Sicherung von Beweisen, es kann als gerichtliches Verfahren dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet werden. Es soll einem möglichen Verlust von Beweisen vorbeugen, z.B. bei einer fortlaufenden Baumaßnahme. Es kann hierdurch möglicherweise durch die Erlangung neuer Erkenntnisse ein Hauptsacheverfahren vermieden werden.