Was hat Energieberatung mit Schimmelpilz- und Feuchteschäden zu tun?

Eine ganze Menge! Hinter dem Begriff Energieberatung verbirgt sich nicht nur die Erstellung von Energieausweisen, sondern die Betrachtung des gesamten wärmestechnischen Haushaltes, also allem was mit der wärmeschutztechnischen (wärmeumhüllenden) Gebäudefläche zu tun hat inkl. der wärmeproduzierenden Anlagen mit der Warmwassergewinnung.

Die Gebäudehülle beinhaltet alle Bauteile über die Wärmeverluste zu verzeichnen sind:

  • Außenwände inkl. Fenster und Außentüren
  • Dach
  • Untere Geschoßdecke (Fußboden zum unbeheizten Keller), bzw. bei einem beheizten Keller die Sohle des Gebäudes

Weiterhin geht es bei der Energieberatung um Luftdichtigkeit und indirekt auch um Feuchteschutz, denn alle Betrachtungen und Berechnungen beziehen sich im Grundsatz auf ein trockenes Gebäude!

Grundlage für die Energieberatung ist die aktuelle Energieeinsparverordnung EnEV 2014 sowie die DIN 18599 für Nichtwohngebäude mit ihren verweisenden Normen.

Im Hochbau beschäftigen uns neben statischen und gestalterischen Grundlagen vor allen Dingen zwei Hauptgebiete:

  • Wärmeschutz
  • Feuchteschutz

Und bei dieser zusammenfassenden Betrachtung wird es wieder glasklar:

  • Wärmeschutz = Schimmelschutz
  • Feuchteschutz = Schimmelschutz

Es zeigt sich, dass ein Gebäude ganzheitlich betrachtet werden muss, also gewerkübergreifend.
Es reicht also nicht bei einem Schimmelpilzbefall nur einmal schnell den Maler anzurufen und die betroffene Stelle überzumalen, wichtig ist auch die Ursachenabklärung.

Natürlich erstellen wir für Sie auch alle Arten von Energieausweisen.